Beispielberechnung Schmutzwasserbeitrag
1. Beplanter Innenbereich
Im beplanten Innenbereich (Abrundungssatzung, B - Gebiete u.ä.) wird die gesamte Grundstücksfläche, die als Innenbereich gekennzeichnet ist, als bevorteilte Fläche herangezogen.
z.Bsp.:
- Grundstücksgesamtfläche 2000 m²
- Innenbereich laut Abrundungssatzung 1000 m²
- eingeschossige Bebauung (Geschoßfaktor = 0,25)
Beitragsrechnung: 1000 m² * 0,25 * 7,00 €/m² = 1.750 €
2. Unbeplanter Innenbereich
Im unbeplanten Innenbereich ist die gesamte Grundstücksfläche die im Innenbereich des Ortes liegt bevorteilt.
z.Bsp.:
- Grundstücksgesamtfläche 3000 m²
- Grundstücksfläche im Innenbereich 1500 m²
- eingeschossige Bebauung
Beitragsrechnung: 1500 m² * 0,25 * 7,00 €/m² = 2.625 €
3. Grundstücke im Außenbereich
Bei Grundstücken im Außenbereich, die an die Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen sind, wird die angeschlossene Grundfläche des Hauses durch 0,2 geteilt. Diese Fläche ist dann die bevorteilte Grundstücksfläche.
z.Bsp.:
- Grundstücksgesamtfläche 10.000 m²
- Grundfläche des Hauses 150 m²
- eingeschossige Bebauung
Beitragsrechnung: (150 m²/0,2) * 0,25 * 7,00 €/m² = 1.312,50 €
Diese Berechnungen enthalten nur grobe Vorgaben. Spezielle Fallbeispiele sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Schmutzwasserbeseitigung dargestellt. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Zweckverband.