Beispielberechnung Schmutzwasserbeitrag

1. Beplanter Innenbereich

Im beplanten Innenbereich (Abrundungssatzung, B - Gebiete u.ä.) wird die gesamte Grundstücksfläche, die als Innenbereich gekennzeichnet ist, als bevorteilte Fläche herangezogen.

z.Bsp.:

  • Grundstücksgesamtfläche 2000 m²
  • Innenbereich laut Abrundungssatzung 1000 m²
  • eingeschossige Bebauung (Geschoßfaktor = 0,25)

Beitragsrechnung: 1000 m² * 0,25 * 7,00 €/m² = 1.750 €

2. Unbeplanter Innenbereich

Im unbeplanten Innenbereich ist die gesamte Grundstücksfläche die im Innenbereich des Ortes liegt bevorteilt.

z.Bsp.:

  • Grundstücksgesamtfläche 3000 m²
  • Grundstücksfläche im Innenbereich 1500 m²
  • eingeschossige Bebauung

Beitragsrechnung: 1500 m² * 0,25 * 7,00 €/m² = 2.625 €

3. Grundstücke im Außenbereich

Bei Grundstücken im Außenbereich, die an die Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen sind, wird die angeschlossene Grundfläche des Hauses durch 0,2 geteilt. Diese Fläche ist dann die bevorteilte Grundstücksfläche.

z.Bsp.:

  • Grundstücksgesamtfläche 10.000 m²
  • Grundfläche des Hauses 150 m²
  • eingeschossige Bebauung

Beitragsrechnung: (150 m²/0,2) * 0,25 * 7,00 €/m² = 1.312,50 €

Diese Berechnungen enthalten nur grobe Vorgaben. Spezielle Fallbeispiele sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Schmutzwasserbeseitigung dargestellt. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Zweckverband.

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